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Favy
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Erstellt am: 11.01.2023 : 09:19:55 Uhr
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Ich bin möglicherweise nicht mehr auf dem neuesten Stand und finde im Netz wenig Infos. Wer ist informiert? Früher war Koppen ein Hauptmangel und das betreffende Pferd konnte innerhalb der Währschaft von 9 Tagen zurückgegeben werden. Deutschland hat seine Bestimmungen diesbezüglich gelockert, wie sieht es in der Schweiz aus? Ist Koppen noch als Mangel eingestuft? Gilt nach heutigem Recht Koppen als Wertminderung? Wo finde ich Gesetzestexte bezüglich Pferdekauf?
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Key
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Erstellt am: 11.01.2023 : 09:50:02 Uhr
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Ja Koppen ist immer noch ein Mangel.
Und ausserhalb vom Thema: es gibt ja leider ganz viele Ställe, die keine Kopper wollen. |
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Fribipower2003
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Key
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Erstellt am: 12.01.2023 : 07:47:28 Uhr
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2007 entschied ein Oberlandesgericht, dass bei einem koppenden Pferd eine Wertminderung von bis zu 50 Prozent anzusetzen ist (2 U 148/06). Die eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes stellen dann einen sogenannten Sachmangel nach § 434 I BGB dar. |
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Fribipower2003
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Key
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Erstellt am: 12.01.2023 : 10:10:25 Uhr
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stimmt... Der Mangel wird nur noch über den OR 198, OR 202 und BGE 86, 2 , 27 gehandelt:
86 II 27 Gewährleistung im Viehhandel. Die Vorschriften von Art. 198 und 202 OR gelten nicht nur für Krankheiten, sondern auch für funktionelle Mängel, z.B. Sprungunfähigkeit eines Zuchtstiers.
Art. 202 b. Beim Viehhandel
1 Enthält beim Handel mit Vieh die schriftliche Zusicherung keine Fristbestimmung und handelt es sich nicht um Gewährleistung für Trächtigkeit, so haftet der Verkäufer dem Käufer nur, wenn der Mangel binnen neun Tagen, von der Übergabe oder vom Annahmeverzug an gerechnet, entdeckt und angezeigt wird, und wenn binnen der gleichen Frist bei der zuständigen Behörde die Untersuchung des Tieres durch Sachverständige verlangt wird.
2 Das Gutachten der Sachverständigen wird vom Richter nach seinem Ermessen gewürdigt.
3 Im Übrigen wird das Verfahren durch eine Verordnung des Bundesrates geregelt.
In dem Sinne sind Koppen, Weben etc. nicht mehr als Gewährsmangel gehandelt im Gesetz. |
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Favy
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