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artaxli
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Erstellt am: 18.07.2022 : 08:49:15 Uhr
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kann mans nicht einmal durchziehen? wieso muss der leitwolf lebendig bleiben, wenn er die jungen immer wieder falsch 'lehrt' zu jagen?
ich finds tragisch 
mir tun die wölfe ja leid, aber es geht leider nicht anders! |
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Lusi
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Erstellt am: 18.07.2022 : 09:00:42 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: artaxli kann mans nicht einmal durchziehen? wieso muss der leitwolf lebendig bleiben, wenn er die jungen immer wieder falsch 'lehrt' zu jagen?
ich finds tragisch 
mir tun die wölfe ja leid, aber es geht leider nicht anders!
Ich hab schon vor zwei Jahren gesagt, als Laie, dass ich es furchtbar finde, dass man einfach wartet, und am Schluss gibts einen Massenmord. Der Leitwolf ist faszinierend, wie der adaptiert, unglaublich. Aber so gehts halt wirklich einfach nicht weiter. Mittlerweile ist man am Punkt, wo der Abschuss des gesamten Rudels gefordert wird, und wohl auch die einzige Lösung ist. Es ist ein Jammer. Und jetzt haben sie ja auch wieder neue Junge, die keine Chance haben.
Ich versteh schon nur das nicht: DREI Wölfe reissen eine Kuh. Und DREI Wölfe reissen eine weitere Kuh. Abgeschossen werden sollen ZWEI? Da ist doch überhaupt kein System und keine Logik dahinter.
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Nicky XI
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artaxli
Moderator
   
1833 Beiträge |
Erstellt am: 18.07.2022 : 11:13:44 Uhr
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es wird einfach ein massenexodus geben... und das ist so tragisch :-( muss glaub mal genauer lesen gehen, warum dass der eine leben bleiben soll? oder habt ihr da grad links? |
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Lusi
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24355 Beiträge |
Erstellt am: 18.07.2022 : 11:28:19 Uhr
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Eine brauchbare Begründung würde mich schon lange interessieren... zumal WWF Pro Natura und WolfCH auch den Leitrüden mit in ihre Zustimmung genommen haben. Wie der Bund sowieso kaum mal seine haarsträubenden Nichtentscheide begründet. Es ist einfach so: Bafu sagt, Kantone müssen gehorchen.
Der Kanton Graubünden will daran festhalten, das ganze Rudel zu töten. Eben: ein Massenmord, der nicht nötig gewesen wäre, wenn das BAFU nicht seit Jahren einfach alles abschmettert. Ich möchte mir das Bild nicht vorstellen von rund 10 oder 15 getöteten Wölfen... genauso grauenhaft wie die 70 abgestürzten Schafe.
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Diala
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2647 Beiträge |
Erstellt am: 18.07.2022 : 12:48:05 Uhr
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Jagdverordnung 2021:
Zitat: 1 Wölfe eines Rudels dürfen nur reguliert werden, wenn sich das betroffene Rudel im Jahr, in dem die Regulierung bewilligt wird, erfolgreich fortgepflanzt hat. Die Regulierung erfolgt über den Abschuss von Jungtieren. Es darf höchstens eine Anzahl Wölfe erlegt werden, welche die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere nicht übersteigt.
1bis Ausnahmsweise kann im Rahmen der Regulierung nach Absatz 1 auch ein Elterntier, das besonders schadenstiftend in Erscheinung tritt, in den Monaten November bis Januar erlegt werden. Ein Elterntier gilt insbesondere dann als besonders schadenstiftend, wenn es über mehrere Jahre jeweils mindestens zwei Drittel des Schadens nach Absatz 2 verursacht.
1ter Die Wölfe sind soweit möglich nahe von Siedlungen oder Nutztierherden zu erlegen.
Also besteht die Hoffnung, dass November bis Januar endlich gehandelt wird. Das BAFU hat keine andere Möglichkeit, als auf eine neuerliche Revision der Verordnung zu warten; denn wenn das Vatertier im Juli geschossen wird, müssen sie mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Es gibt neben den NGO's, die jetzt eigentlich einverstanden wären, noch genügend profilierungswütige Fanatiker. Und dann müssen noch 2/3 der Schäden diesem Rüden zugeordnet werden, was schwierig sein dürfte, wenn immer die Fähe und/oder Jungtiere mit dabei waren.
Die Schweiz ist (oder fühlt sich) gebunden an die Berner Konvention: Zitat: Art. 9 1. Unter der Voraussetzung, dass es keine andere befriedigende Lösung gibt und die Ausnahme dem Bestand der betreffenden Population nicht schadet, kann jede Vertragspartei Ausnahmen von den Artikeln 4, 5, 6(bezieht sich auf den Anhang II, also streng geschützte Arten), 7 und vom Verbot der Verwendung der in Artikel 8 bezeichneten Mittel zulassen
– zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt; – zur Verhütung ernster Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischgründen, Gewässern und anderem Eigentum; – im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, der Sicherheit der Luftfahrt oder anderer vorrangiger öffentlicher Belange; – für Zwecke der Forschung und Erziehung, der Bestandsauffrischung, der Wiederansiedlung und der Aufzucht; – um unter streng überwachten Bedingungen selektiv und in begrenztem Umfang das Fangen, das Halten oder eine andere vernünftige Nutzung bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzen in geringen Mengen zu gestatten.
2. Die Vertragsparteien erstatten dem Ständigen Ausschuss alle zwei Jahre über die nach Absatz I zugelassenen Ausnahmen Bericht. Diese Berichte müssen enthalten
– die Populationen, die von den Ausnahmen erfasst wurden oder werden, und, falls möglich, die Anzahl der betroffenen Exemplare; – die für das Töten oder Fangen zugelassenen Mittel; – die Art der Risiken und die zeitlichen und örtlichen Umstände, unter denen solche Ausnahmen zugelassen wurden; – die Behörde, die befugt ist, zu erklären, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmen erfüllt sind, und die befugt ist, Beschlüsse in bezug auf die zu verwendenden Mittel, ihre Grenzen und die mit der Durchführung beauftragten Personen zu fassen; – die Kontrollmassnahmen.
Das wiederum würde die Entnahme des ganzen Rudels nicht verbieten, weil es wirklich schwere Schäden an den Viehbeständen gibt, und die öffentliche Sicherheit auch gefährdet ist; Schweden und Franzosen nützen diesen Spielraum. Aber eben, die JV steht davor, die Schweiz steht sich selber im Weg.
Und ja, auch mir graut davor, wie viele Wölfe irgendwann getötet werden müssen (und noch mehr, wie viele Nutz- und Wildtiere vorher noch zerrissen werden müssen) |
Bearbeitet von: Diala am: 18.07.2022 12:51:58 Uhr |
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Lusi
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Erstellt am: 18.07.2022 : 14:25:46 Uhr
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Danke Diala für die Auszüge. Ich denke, das ist auch der Grund, warum der Kanton nun plötzlich davon redet, dass für sie nur der Abschuss des ganzen Rudels im Endeffekt in Frage kommt.
Aktuell machts den Anschein, dass die Wildhüter zuerst den Leitwolf betäuben und besendern wollen, bevor sie die Jungtiere schiessen, die sie dürfen. Dafür müssen sie aber recht nahe an den Wolf ran (ca. 40 Meter) und das ist noch nicht gelungen. Aus meiner Sicht kann es auch deshalb sein, dass die Wanderwege gesperrt sind aktuell. Da werden sich x Wildhüter nun tummeln. Ist aber nur eine Vermutung meinerseits. |
Bearbeitet von: Lusi am: 18.07.2022 14:36:49 Uhr |
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